Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld
Ab 01.01.2016 gilt als zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), so dass die Kindergeldberechtigten und die Kinder ab diesem Zeitpunkt von der Familienkasse durch die an sie vergebene Identifikationsnummer identifiziert werden. Hierzu hat das Bundeszentralamt auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten aufgeführt. Hintergrund dieser Maßnahme soll die Sicherstellung sein, dass für jedes Kind Kindergeld nur einmal ausgezahlt wird und es nicht zu Doppelzahlungen kommt.
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